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Bekommen Reisende Geld zurück?

KonsumentInnen beklagen, dass vor allem Fluglinien bei der Streichung eines Fluges nur Gutscheine oder Umbuchungen anbieten. Und das will die Reisebranche gesetzlich regeln – Gutscheine, wenn der Urlaub gestrichen wird. Die AK stellt klar: Reisende haben das Recht auf Geld zurück! Zudem erneuert die AK ihre Forderung nach einer Insolvenzabsicherung für Airlines – so wie für Pauschalreisen – und keine Beschränkung der derzeitigen KonsumentInnenrechte für Reisen.