Tipps der Arbeiterkammer!
Weihnachten vorbei – aber: auch das Christkind kann einmal danebengreifen. Die AK hat Tipps für „Late Xmas-Shopper“: Umtauschen nach Weihnachten – dafür gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Aber oft wird der Umtausch in Kulanz gewährt – auf die Rechnung schauen. Vereinbaren Sie heuer längere Fristen. Anders, wenn das Geschenk defekt ist, dann Gewährleistungsanspruch beim Händler einfordern. Bei Gutscheinen auch auf Fristen achten, bald einlösen.
Posted: Januar 1st, 2020 under Allgemein.