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Bettengrenze in Salzburg Stadt

Die Stadt Salzburg setzt als erste Gemeinde mit 01. Jänner 2021 die vom Land zugelassene Möglichkeit um, per Verordnung auf Gemeindeebene Bettengrenzen für Hotelneubauten festzulegen. Diese dürfen nur mehr 60 Zimmer bzw. 120 Betten umfassen, bestehende Betriebe können ihr Angebot um 10 Zimmer erweitern